Landschaftsplanerische Leistungen

Landschaftsplanerische Leistungen

Zu den landschaftsplanerischen Leistungen der BioPlanta zählen:

  • Bestandsaufnahme einschließlich der Ermittlung und Bewertung voraussehbarer Veränderungen von Natur und Landschaft
  • Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes
  • Feststellung von Nutzungs- und Zielkonflikten und Erarbeitung von Lösungsstrategien

Landschaftspflegerische Begleitpläne

Der landschaftspflegerische Begleitplan (LPB) ist der naturschutzfachliche Beitrag in einem Planfeststellungsverfahren. Er ist erforderlich zur Herstellung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens bei Eingriffen in Natur und Landschaft.
Im Rahmen der Erstellung von LPBs erbringt BioPlanta folgende Leistungen:

  • Erfassung des Zustandes von Natur und Umwelt im Planungsgebiet
  • Ermittlung der Eingriffserheblichkeit
  • Konzeption von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Eingriffsbilanzierung
  • Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Abstimmung mit den Fachbehörden

Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan ist die Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung und damit das wichtigste Planungsinstrument für die umweltverträgliche Entwicklung von Regionen.

BioPlanta:

  • nimmt eine Bestandsaufnahme vor,
  • bewertet die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Flora, Fauna und das Landschaftsbild und
  • beurteilt die Erholungsfunktion der Landschaft.

Auf dieser Grundlage wird ein ökologisch verträgliches Entwicklungskonzept erarbeitet.
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der beteiligten Gemeinde, den zuständigen Fachbehörden und der Öffentlichkeit.

Pflege- und Entwicklungspläne

Pflege- und Entwicklungspläne dienen der Aufrechterhaltung und Entwicklung von Schutzgebieten und schützenswerten Landschaftsbestandteilen. Wesentliche Bestandteile sind die Integration der Tier- und Pflanzenwelt, die Formulierung von Zielen und die Festlegung von Maßnahmen, die für die Zielerreichung erforderlich sind.

Die Formulierung naturschutzfachlich sinnvoller Ziele erfolgt unter Berücksichtigung der im Planungsgebiet lebenden und wirtschaftenden Menschen.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Zum Schutz von bedrohten Pflanzen- und Tierarten sowie von Lebensräumen (Habitaten) besteht eine gesamteuropäische Verpflichtung (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Vorhaben in FFH-Gebieten und in deren Umgebung müssen mit den Erhaltungszielen des betroffenen Gebietes vereinbar sein. Der Verdacht, ein Projekt könnte dem Schutzzweck des FFH-Gebietes entgegenstehen, zwingt zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten:

  • Erheblichkeitsprüfung
  • bei Verdacht erheblicher Beeinträchtigungen erfolgt die eigentliche Verträglichkeitsprüfung.

Umweltverträglichkeitsstudien

In Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) werden projektbezogene und umweltrelevante Wirkungen auf die Umwelt untersucht.

Ausgehend von einer Bestandsaufnahme und Bewertung der Ausgangssituation wird eine Prognose der Umweltauswirkungen von Vorhaben erarbeitet. Der Vergleich verschiedener Varianten bildet die Grundlage für die Auswahl der umweltverträglichsten Variante und der Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich von Eingriffen.

BioPlanta stimmt diese mit den Fachbehörden ab und bildet damit die Grundlage für eine zügige Genehmigung von umweltrelevanten Projekten.